Führerschein mit 17 - Fahrschule Knüver | Nordhorn & Wietmarschen

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Führerschein mit 17
Mit der Fahrerfahrung wächst die Fahrsicherheit und diese muss (im wahrsten Sinne) erst "erfahren" werden. Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 kann die Fahrerfahrung in einem vertrauten Rahmen aufgebaut werden. So können Fahranfänger zu einem sicheren Autofahrer heranreifen.
Wie funktioniert das Begleitete Fahren ab 17?

  • Fahrschüler durchlaufen die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis.
    • Beginn frühestens mit 16 ½ Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate und Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17.Lebensjahr möglich.

  • Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird die Prüfbescheinigung (ohne Passbild) mit der Vollendung des 17.Lebensjahres ausgehändigt. Der Personalausweis/Reisepass muss stets mitgeführt werden.

  • Das Fahren mit dem PKW ist nur mit einem Begleiter möglich, dieser darf die 0,5 Promille-Grenze nicht übersteigen. Bei Missachtung, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
    • Die miterteilten Klassen AM und L dürfen ohne Begleiter gefahren werden, da hierfür das Mindestalter erreicht ist.

  • Es darf nur in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich gefahren werden. Wird ohne Begleitperson gefahren, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
    • Mit Vollendung des 18.Lebensjahres darf ohne Begleitperson gefahren werden.

  • Spätestens 3 Monate nach dem 18.Geburtstag muss bei der Führerscheinstelle die Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein getauscht werden.
Antragstellung

  • Frühestens mit 16 ½ Jahren persönlich bei der Führerscheinstelle möglich.

  • Nur Klasse B, B96 bzw. Klasse BE  möglich, zusätzlich kann die Klasse A1 beantragt werden
    • Eine Kombination mit Klasse A2 nicht möglich > Übersicht aller Klassen

  • Es bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, das Formular muss von mindestens einem gesetzl. Vertreter unterschrieben sein.

  • Die Begleitpersonen müssen namentlich genannt werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe unten)
    • Sie müssen das Formular für die Begleitperson ausfüllen und eine Kopie des Personalausweises sowie eine des Führerscheins beilegen.

  • folgende Gebühren fallen an:
  1. Antragsgebühr: 51,50€
  2. Begleitperson: 5,10€

Alle Angaben ohne Gewähr
Voraussetzungen der Begleitpersonen (Anzahl nicht begrenzt)

  • Mindestalter 30 Jahre.

  • Seit den letzten 5 Jahren im ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.

  • Zum Zeitpunkt der Erteilung des Prüfauftrages darf 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sein.

  • Eine Einweisung der Begleitperson wird empfohlen.

Info: Der Fahranfänger ist der Fahrer und damit verantwortlicher Fahrzeugführer. Er trifft die Entscheidungen beim Fahren, bei Verkehrsverstößen trägt er allein die Konsequenzen. Der Begleiter ist einfach nur Beifahrer, er greift keinesfalls aktiv in das Fahrgeschehen ein.
Fahrschule Knüver
Created by Tim Westerhoff
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